Gesetz

§ 7 GQG

GQG - Gesundheitsqualitätsgesetz

Stand der Gesetzgebung: 12.09.2024
Fördermaßnahmen und Anreizmechanismen
Die Bundesministerin / Der Bundesminister für Gesundheit kann die Entwicklung von Fördermaßnahmen und Anreizmechanismen im Bereich der Qualitätsarbeit unterstützen. Die Bundesministerin / Der Bundesminister für Gesundheit kann auch selbst Fördermaßnahmen und Anreizmechanismen zur nachhaltigen Verbesserung bzw. Sicherstellung der Qualität von Gesundheitsleistungen setzen.
In Kraft seit 24.05.2013
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